Textaustausch mit dem Text der Kategorievorlage bestätigen.
Der gesamte Text im Textfeld wird gelöscht und durch den Text aus der Kategorievorlage ersetzt.
Antwort: Gaskasten
Themenhistorie von: Gaskasten
Max. Anzeige der letzten 10 Beiträge - (Letzter Beitrag zuerst)
Lollo_C
30 Jan. 2009 20:39
geronimo11 schrieb:
Hallo Florian, o.g. Aussage ist nicht ganz richtig. Gasanlagen in Wohnmobilen müssen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G607 installiert sein....Hier wurde erwähnt, das der Gaskasten zum Wohnraum absolut dicht sein muss,...
Dort steht zwar von Dir zitierte Aussage, aber lies bitte weiter, da steht sofort die Ausnahme:
Das komplette Arbeitsblatt findest Du z.B. hier!2.1.2 Flaschen sind in Deichselkästen oder Flaschenschränken des Fahrzeuges dicht gegenüber dem Fahrzeuginnenraum und nur von außen zugänglich aufzubewahren. Unter Berücksichtigung des Punktes 2.1.4 dürfen Flaschen auch in vom Innenraum zugänglichen Flaschenschränken oder -kästen aufgestellt werden. Alle Flaschen müssen durch Halterungen unverrückbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden und gegen Verdrehen gesichert sein. Die Halterungen müssen leicht bedienbar sein.
2.1.3 Die Flaschenkästen oder -schränke müssen unverschließbare Öffnungen von mindestens 100 cm2 freiem Querschnitt haben, die in oder unmittelbar über dem Boden zur Außenluft führen. Die Flaschen müssen aufrecht stehen und gegen Strahlungs- und Heizungswärme geschützt sein. In diesen Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich keine elektrischen oder andere Zündquellen befinden. Bei außenliegenden oder nur von außen zugänglichen Flaschenkästen oder -schränken muß eine geeignete Durchführungsöffnung für eine Schlauchleitung vorhanden sein, die den Anschluß einer außenstehenden Flasche ermöglicht. Werden Geräte mit Abgasabführung unter Boden eingebaut, dürfen im Fahrzeugboden keine Öffnungen vorhanden sein, durch die Abgase in das Fahrzeuginnere gelangen können. In diesem Falle müssen die unverschließbaren Öffnungen für den Flaschenkasten unmittelbar über dessen Boden in der Außenwand münden.
2.1.4 Innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druckbehälterverordnung bezeichnete "Camping-Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen Innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind. Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen am Boden eine nach außen fallende unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm2 Fläche haben.2)
Also keine Sorge, ist schon alles rechtens bei unserem Hobby 600!
Buddymobil
30 Jan. 2009 19:53
Hallo Florian,
bei mir ist auch nur die normale Holztür. Im inneren der Tür ist eine Schaumstoff-Dämmung.
geronimo11
30 Jan. 2009 19:51
Hallo Zusammen,
habe gerade im Wohnmobilforum ein Tread über den Gaskasten gelesen
www.wohnmobilforum.de/w-t36262.html
. Hier wurde erwähnt, das der Gaskasten zum Wohnraum absolut dicht sein muss, wenn ich mir jetzt den Gaskasten bei mir betrachte, dann sehe ich eine normale Holztür :huh: und kann mir nicht vorstellen das die absolut dicht hält, wie sieht das bei Euch aus?
Gruss Florian
Ladezeit der Seite: 0.295 Sekunden