Antwort: Selbstgebauten Motorradträger eintragen?

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Themenhistorie von: Selbstgebauten Motorradträger eintragen?

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:daumen2: Anbei mal ein Bild von meinen Träger ist 200 kg ausgelegt und an der AHK mit verschraubt ist von der Firma SMV steht zumindest auf dem Träger und er lässt sich auf drei stufen in der Breite verstellen.Gruß Thorsten

Tilli3 schrieb: Weiß vielleicht jemand, ob so ein selbstgeschweißter Motorradträger beim TÜV eingetragen werden muß, wenn er nur am Rahmen verschreubt ist?
Hallo Stefan,
zunächst habe ich mir erlaubt, Deine Frage von der Visitenkarte in den technischen Bereich zu verschieben.

Zum Thema:

Wenn der Motorradträger fest am Fahrzeug verschraubt ist: Ja!

Wenn der Motorradträger ohne Werkzeug an einer Halterung befestigt wird: Nein!

Allerdings muss diese Halterung dann Bestandteil einer AHK sein, oder sie muss separat abgenommen uind eingetragen werden.

Noch ein Rat von mir: Sollte Dein Hobby 600 nicht über eine Zusatzluftfeder o.ä. verfügen, dann rüste sie nach und beachte die Achslast bzw. Traglast der Reifen!

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Danke für all die lieben Willkommensgrüße und-wünsche ;-)

Weiß vielleicht jemand, ob so ein selbstgeschweißter Motorradträger beim TÜV eingetragen werden muß, wenn er nur am Rahmen verschreubt ist?

Danke schon mal
und allzeit gute Fahrt

Stefan und Andrea

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